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Gymnasium oder Oberschule?


Rund 32.400 Viertklässler erhalten in Sachsen im Februar 2022 eine Bildungsempfehlung. Auch an der DPFA-Regenbogen-Grundschule in Görlitz geht es um eine Empfehlung für den weiteren schulischen Werdegang der Viertklässler. Doch was genau bedeutet diese Empfehlung eigentlich? 

Tafelbild Oberschule oder Gymnasium
Im vierten Schuljahr fällt die Entscheidung über eine Fortführung auf einer Oberschule oder auf dem Gymnasium. Foto: Bianca Kother/DPFA

Welchen Stellenwert hat die Bildungsempfehlung?

Eins vorab: mit der Bildungsempfehlung werden keine Schulabschlüsse vorweggenommen, erleichtert oder verhindert.

Die Bildungsempfehlung der Grundschule bietet eine fundierte Orientierung für die Eltern, welche weiterführende Schule für ihre Kinder die passende Schulart ist. Der optimale Bildungsweg für jedes Kind soll gefunden werden.

Der Fokus für die Entscheidung über die weiterführende Schule sollte immer bei den individuellen Stärken des Kindes liegen. Wichtig ist, dass die Kinder Freude am Lernen und immer wieder kleine und große Erfolgserlebnisse haben. Für jedes Kind gibt es den passenden Weg.

 

Was beinhaltet die Bildungsempfehlung?

Die Bildungsempfehlung berücksichtigt einen langfristig angelegten Bildungsprozess und spricht eine Empfehlung zum Besuch einer Oberschule oder eines Gymnasiums aus.

Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht 2,0 und besser beträgt und zu erwarten ist, dass die/der Schüler:in den Anforderungen des Gymnasiums voraussichtlich gewachsen ist.

Mehr noch: Auch die Persönlichkeits- und Leistungsentwicklung über alle Grundschuljahre hinweg spielt eine Rolle. Hierzu finden bereits in der dritten Klasse Gespräche mit den Klassenlehrern statt.

 

Ist die Bildungsempfehlung bindend?

Nein. Auch bei einer für den Besuch der Oberschule ausgestellten Bildungsempfehlung können die Eltern ihr Kind am Gymnasium anmelden.

In diesem Fall nehmen die betreffenden Schülerinnen und Schüler an einer schriftlichen Leistungserhebung am Gymnasium teil. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Leistungserhebung führt die Schulleitung mit den Eltern ein Beratungsgespräch.

Die Anmeldung an einer Oberschule ist im umgekehrten Fall natürlich auch mit einer Bildungsempfehlung für das Gymnasium möglich. Letztlich entscheiden die Eltern selbst, welche Schulart ihr Kind besuchen soll.

 

Kalender mit roter Kennzeichnung
Einige fixe Termine sollten auf keinen Fall verpasst werden.

Welche Termine sind wichtig?

  • 10.02.2023: Ausgabe der Bildungsempfehlung an alle Schüler:innen der Klassenstufe 4
  • Bis zum 03.03.2023: Anmeldung des Kindes am Gymnasium bzw. an der Oberschule der Wahl (Anmeldung am Gymnasium auch mit Bildungsempfehlung „Oberschule“ möglich)
  • 07.03.2023: schriftliche Leistungserhebung im Gymnasium der Wahl für alle Schüler:innen ohne gymnasiale Bildungsempfehlung (die Aufgaben werden zentral gestellt und berücksichtigen zu gleichen Teilen die Fächer Mathematik, Deutsch und Sachkunde)
  • 07.03. bis 16.03.2022: verpflichtendes Beratungsgespräch am Gymnasium für Eltern, deren Kinder ohne gymnasiale Bildungsempfehlung das Gymnasium besuchen sollen (Nichtteilnahme am Gespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme am Gymnasium), hier erfahren Eltern auch das Ergebnis der Leistungserhebung

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